Der Designschutz von Bauelementen komplexer Erzeugnisse
Seit den 1990er Jahren wird im damaligen Geschmacksmusterrecht (heute Designrecht) die Frage diskutiert, ob und inwieweit der Sekundärmarkt für Must-Match-Bauelemente für komplexe Erzeugnisse liberalisiert werden soll. Die Arbeit untersucht die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer designrechtlichen Reparaturklausel basierend auf der jeweiligen historischen Gesetzeslage in Deutschland, der EU und den USA. Weiter wird bewertet, ob und inwieweit die jüngst eingeführten nationalen und unionsrechtlichen designrechtlichen Reparaturklauseln zu einer Marktliberalisierung beigetragen haben und welche Alternativen den Herstellern komplexer Erzeugnisse nunmehr verbleiben, um ihr Monopol auf dem Sekundärmarkt weitgehend aufrecht zu erhalten. Schließlich wird untersucht, ob die designrechtliche Reparaturklausel auf dem Sekundärmarkt eine Präzedenzwirkung für andere Immaterialgüterrechte wie das Marken- oder das Urheberrecht entfaltet.
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