Die Adoption des eigenen Kindes : Zum Abbruch statusrechtlicher Verwandtschaftsbeziehungen

Die von der Autorin 1996 erstmals unter dem Geburtsnamen „Strick“ veröffentlichte Arbeit befasst sich mit § 1741 BGB a.F.; eine Norm, die zum 30. 6. 1998 außer Kraft trat. Nach dieser Vorschrift war es dem Elternteil eines nichtehelichen Kindes möglich, sein/ihr eigenes Kind zu adoptieren. Das Institut der Adoption des eigenen Kindes reicht weit bis ins römische Recht zurück. Durch eine solche Adoption wurden unterschiedliche Ziele verfolgt. Bei Schaffung des BGB mag der wichtigste Grund gewesen sein, einer nicht verheirateten Mutter über die Adoption die Möglichkeit zu geben, den "Makel der Unehelichkeit" des Kindes zu beseitigen. Zuletzt konnte durch die Adoption des eigenen Kindes vor allem erreicht werden, dass die rechtliche Beziehung zum anderen biologischen, aber nicht rechtlichen Elternteil endgültig erlosch. Durch die Adoption des eigenen Kindes konnte die rechtliche Ein-Elternschaft gewissermaßen "zementiert" werden. Die Arbeit setzt sich damit auseinander und untersucht Konstellationen, in denen ein solcher Schritt einer Kindeswohlgefährdung entgegen wirken kann. In diesem Rahmen kommt es zur grundsätzlichen Betrachtung des Abbruchs von statusrechtlichen Eltern-Kind-Beziehungen, insbesondere durch Adoption, sowie zu einer Einschätzung der Bedeutung der Privatautonomie bei der Gestaltung statusrechtlicher Verwandtschaftsbeziehungen.

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