Diskriminierung durch die Polizei: Institutioneller Rassismus und die polizeiliche Kontrollpraxis des Racial Profiling : Eine verfassungs- und antidiskriminierungsrechtliche Analyse

Die rassistische Diskriminierung gilt als höchst verwerflich. Und doch findet sich Rassismus auf allen Ebenen und schont keinen Teil der Gesellschaft. Die Polizei ist davon nicht ausgenommen. Dabei obliegt es ihr in besonderem Maße, die freiheitliche demokratische Grundordnung, das Grundgesetz und die darauf basierenden Menschenrechte, zu wahren. Institutioneller Rassismus ist nicht nur eine Randerscheinung, sondern findet sich in alltäglichen Routinen und Ermittlungsstrategien der Polizei wieder. Dass es der Politik und Gesellschaft nicht leichtfällt, zu erkennen, dass rassistische Arbeitskulturen und Praktiken in staatlichen Institutionen wie der Polizei verankert sind, zeigen die jahrelangen Ermittlungen der NSU-Morde. Die Zurückweisung der Existenz rassistischer Praktiken in der Polizei erfolgt auch im Rahmen des sog. Racial Profiling. Die Bundesregierung führt zwar zutreffend aus, dass Racial Profiling mit dem Verständnis von Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat unvereinbar ist. Die Vorstellung, dass Racial Profiling als Methode aufgrund dessen nicht existieren könne, entzieht sich jedoch der Realität polizeilicher Kontroll- und Verdachtspraktiken. Es wird aufgeführt, inwieweit institutioneller Rassismus und besonders Racial Profiling gegen Menschen- und Grundrechte sowie die Anti-Rassismus-Konvention verstoßen. Außerdem wird aufgezeigt, dass Schutz- und Präventionsmaßnahmen bei der Bekämpfung von Diskriminierung in einer modernen Polizei und einer vielfältigen Gesellschaft unabdingbar sind.

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