Europäisierung der deutschen Gesetzgebung : Wissenschaftliches Kurzgutachten

Wenn es um die Frage geht, wie wichtig heute die Europäische Union für das Leben der Menschen in den Mitgliedsstaaten ist, ist eine Möglichkeit, zu untersuchen, in welchem Ausmaß die nationale Gesetzgebung heute „europäisiert“ ist, also europäischen Vorgaben unterliegt. Umstritten ist unter ExpertInnen, wie man die Europäisierung adäquat messen kann. Das vorliegende Kurzgutachten untersucht für die letzten zwei abgeschlossenen Wahlperioden (16. u. 17. WP), also für den Zeitraum von 2005-2013 sowie kursorisch auch für die 15. WP, in welchem Ausmaß die Gesetzgebung des Bundes in verschiedenen Regelungsbereichen europäisiert war, d.h. wie hoch der Anteil der Gesetze war, die (auch) europäische Vorgaben umgesetzt haben. Dabei wird anhand der Datenblätter in der Online-Datenbank DIP ermittelt, ob es dort Hinweise auf relevante europäische Vorgaben gibt. Die Analyse zeigt, dass die Europäisierungswerte erwartungsgemäß zwischen den Politikfeldern sehr stark variieren. Die niedrigste Europäisierung weist (durchaus nicht überraschend) das Sachgebiet „soziale Sicherung“ auf (Werte unter 10 %). Mittlere Europäisierungswerte lassen sich in den Sachgebieten „öffentliche Finanzen und Steuern“ (um die 20 % europäisierte Gesetze), „innere Sicherheit“, „Arbeit und Beschäftigung“, „Bildung und Erziehung“ sowie „Gesundheit“ ermitteln. Etwas darüber liegen die Sachgebiete „Medien, Kommunikation und Informationstechnologien“ sowie „Energie“. Hohe Werte von 50 % oder sogar mehr europäisierter Gesetze erreichen (ebenfalls nicht überraschend) die Sachgebiete „Verkehr“, „Wirtschaft“, „Umwelt“ und „Landwirtschaft“, wobei sich hier von der 16. zur 17. WP zum Teil noch erhebliche Steigerungen identifizieren lassen. Rechnet man versuchsweise die europäischen Verordnungen hinzu, dann kommt man nur in den am stärksten europäisierten Sachgebieten auf Werte um die 80% (Umwelt: 75%, Landwirtschaft: 86%). Es muss betont werden, dass mit diesen Daten die Europäisierung der Bundesgesetzgebung nur näherungsweise abgebildet werden kann.

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